Leben in Dänemark

Dinge, die anders sind in Dänemark – 2

Wer in den endlos scheinenden Weiten Dänemark wohnen möchte, braucht auch als EU-Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese opholdstilladelse kann man aufgrund verschiedener Voraussetzungen beantragen und sie ist unbedingt notwendig, um eine sogenannte CPR Nummer zu erhalten. Die CPR ist mit einer Sozialnummer vergleichbar und ist die Grundlage für ein Leben innerhalb der dänischen Gesellschaft. Krankenversicherung, Behördenidentität oder beispielweise auch der Bibliotheksausweis basieren auf dieser CPR-Nummer. Ohne sie ist ein „normaler“ Alltag nicht möglich.
Wer sich für ein Leben in Dänemark interessiert ist, der findet umfassende Informationen zur Einwanderung im Netz, zum Beispiel hier oder auch direkt auf der Homepage der Kommune, in welche man ziehen möchte.
Die liebe Birgit hat in einem Kommentar freundlicherweise eine kleine Zusammenfassung gegeben, welche ich hiermit einer breiten Leserschaft zur Verfügung stellen möchte, da er eine wundervolle Ergänzung zu meinen gestrigen Ausführungen darstellt:

 […] 🙂
1) Wohnen: Ausländer dürfen in Dänemark nur Firmenimmobilien oder Privatwohnungen zur Eigenbenutzung besitzen. 1997 wurden die Sonderrechte diskutiert, denn in Griechenland durften Ausländer auch keine Ferienimmobilien besitzen. Griechenland wurde das Recht 1997 aberkannt, Dänemark behielt es …
Das mit der Aufenthaltsgenehmigung gilt überall in Europa. EU-Bürger, die in Deutschland wohnen und arbeiten wollen, benötigen auch eine. Ich persönlich finde das merkwürdig, weil man doch immer von dem freien Bewegungsrecht innerhalb der EU redet.
Eine Aufenthaltsgenehmigung ist nicht unbedingt an einen Arbeitsvertrag gebunden. Man kann sie beantragen entweder a) in Verbindung mit einem Arbeitsvertrag – in dem Falle wird man rausgeschmissen sobald der Vertrag beendet ist, oder b) als EU-Bürger, wobei man beweisen muss, dass man sich selber versorgen kann. Diese Versorgung kann ein Arbeitsvertrag sein, eine Pension, Vermögen etc. Als dritte Möglichkeit gibt es noch die Familienzusammenführung, wo man eine Wohnung und einen bestimmten Betrag auf dem Konto nachweisen muss. Zur Untermiete wohnen wird in diesem Zusammenhang nicht anerkannt, entweder Mietwohnung oder Eigentum.
Wenn man in Dänemark arbeitet empfiehlt es sich eine Arbeitslosenversicherung abzuschliessen (privat), denn dann bekommt man nach Verlust des Arbeitsplatzes 2 Jahre lang Arbeitslosengeld, was auch unter Selbstversorgung fällt. Wenn man das nicht tut, verliert man nach Verlust des Arbeitsplatzes das Aufenthaltsrecht, wenn man wie unter a) beschrieben angesucht hat. Das erzählen einem die Behörden nicht. Also als EU-Bürger immer als ein solcher ansuchen, sonst ist man u. U. in den A**** gekniffen.
Wenn man unter b) angesucht hat, müsste man Recht auf Tagegeld haben, wenn man keine Arbeitslosenversicherung abgeschlossen hat. Aber hierfür kenne ich die Regeln nicht so genau. Ausserdem ist das sehr wenig.
2) Makler (eine richtige Mafia in Dänemark!): die „ejerskifteforskring“ schliesst man ab, um verdeckte Schäden zu decken. Ich glaube sie gilt für 10 Jahre. Ein schleichendes Leck im Dach oder sowas, wo man die Schäden vielleicht erst ein paar Jahre später bemerkt, die Ursache aber vor der Übernahme liegt.
3) Sprache: Ich bin erst zu Vorstellungsgesprächen eingeladen worden, als ich in meinem CV verheimlicht habe, dass ich in Hamburg geboren bin.
4) Arbeit: Ich finde es toll, dass man hier darauf achtet, wie man in das Team passt. Das bedeutet ja auch, dass man sich Gedanken darüber macht, wie sich die Angestellten fühlen. Viele meiner dänischen Kollegen bei der WHO sind zu dänischen Firmen gewechselt. Denen war das bei der WHO zu hierarchisch. Ausserdem hatten viele der akademischen Kollegen die Tendenz sich als mehr Wert zu fühlen als das administrative Personal. Darauf stehen Dänen so gar nicht.

Vielen Dank für deine Hilfe, Birgit.
Vi ses.

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Ich bin Marion und schreibe in unserem Onlinemagazin Meermond zu den Themen Reisen, Fotografie, Kultur und unser Leben in Skandinavien.

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